Rechtliche Pflichten bei der Kaiserschnittentbindung 

Was muss der Arzt bei dem Aufklärungsgespräch beachten?

Die Geburt eines Kindes per Kaiserschnitt stellt einen drastischen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit der Mutter dar, der den Tatbestand einer strafrechtlich verfolgbaren Körperverletzung erfüllt. Deswegen und aus zivilrechtlichen Gründen sind die behandelnden Ärzte dazu verpflichtet, die werdende Mutter über alle Umstände und Risiken eines solchen Eingriffs und über mögliche Alternativen in einer für die Patientin verständlichen Weise rechtzeitig aufzuklären und dies stets zu dokumentieren. Gerade hier können erste Angriffspunkte für einen Rechtsanwalt für Geburtsschadensrecht auftauchen.

Die Aufklärung muss in einem mündlichen Gespräch erfolgen; schriftliche Aufklärungsdokumente können lediglich zur Ergänzung dienen. Konkret müssen in dem Gespräch Umfang und Durchführung des operativen Eingriffs sowie die zu erwartenden Folgen und Risiken des Kaiserschnitts besprochen werden. Natürlich müssen auch die Eignung und Notwendigkeit der Maßnahme für eine erfolgreiche Geburt des Kindes angesprochen werden oder ob mögliche Alternativen zum Kaiserschnitt nicht sinnvoller wären.

Aus Sicht des Gesetzes gebietet sich eine andere Behandlungsmethode, wenn die medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Methode – eine vaginale Geburt – zu wesentlich weniger Belastungen, Risiken und besseren Heilungschancen führt. Ein Rechtsanwalt für Geburtsschadensrecht empfiehlt eine Aufklärung über alle möglichen Geburtsmethoden. Nach dem Gespräch muss die werdende Mutter ihre Einwilligung in den Eingriff kundtun und sie per Unterschrift bestätigen. Damit dies für den Fall der Fälle für den Rechtsanwalt für Geburtsschadensrecht auch besser nachvollziehbar ist, müssen die unterzeichneten Dokumente als Abschrift der Patientin ausgehändigt werden.

 

Fragen Sie einen Rechtsanwalt für Geburtsschadensrecht!

Der Kaiserschnitt gebietet sich vor allem in Situationen, wo das Kind regelwidrig gelagert oder zu groß ist, bei Problemen in der Schwangerschaft oder während der Geburt, aber auch bei Mehrlings- oder Frühgeburten. Auch aus persönlichen Gründen kann dies für die Patientin angebracht sein. In diesem Zuge sind vor allem die für einen Rechtsanwalt für Geburtsschadensrecht interessanten Gründe wie die Angst vor Geburtsschäden am Kind oder an der Mutter zu nennen.

Die Einzelheiten, die bei der Aufklärung eingehalten werden müssen, sind in § 630e BGB konkret bezeichnet. Zur rechtlichen Absicherung kann auch ein Rechtsanwalt für Geburtsschadensrecht konsultiert werden. Vor allem bei Behandlungsfehlern und Geburtsschäden sollte ein Rechtsanwalt für Geburtsschadensrecht aufgesucht werden.

 

Weitere Informationen finden Sie auch unter http://dr-rauhaus-rae.de