RECHTSANWALT FÜR GEBURTSSCHADENSRECHT

Geburtsschäden gehören zu den besonders tragischen Fällen, mit denen wir regelmäßig in der Kanzlei Dr. Rauhaus Rechtsanwälte konfrontiert werden. Sie bedeuten meist erhebliche Einschränkungen in der Lebensqualität des Kindes und der gesamten Familie. Leider kommen sie häufiger vor, als man denkt. Als Experte für Medizinrecht, Geburtsschadensrecht (Geburtsschadensrecht Rechtsanwalt) und Arzthaftungsrecht berät Sie Rechtsanwalt Dr. jur. cand. med. Rauhaus im Fall des Falles persönlich und hilft Ihnen, Ihre rechtmäßigen Ansprüche gegenüber Ärzten, Geburtshelfern und Kliniken durchzusetzen – und das deutschlandweit.

> Rechtsanwalt Arzthaftungsrecht

ANTWORTEN ZUM GEBURTSSCHADENSRECHT

Als Geburtsschäden im juristischen Sinne gelten Schäden, die auf Fehler des medizinischen Fachpersonals während des Geburtsmanagements zurückzuführen sind. Dabei ist es unerheblich, ob diese Fehler während der Vorbereitung auf eine Geburt oder während der Entbindung geschehen. Während einer Vorsorgeuntersuchung nicht erkannte Anzeichen einer Schwangerschaftserkrankung fallen ebenso darunter wie eine nicht rechtzeitig eingeleitete Schnittentbindung oder Sauerstoffmangel des Kindes während der Geburt. Lebenslange schwerste Behinderungen können die Folge sein. Entscheidend für eine etwaige Arzthaftung und daraus resultierende Ansprüche auf Schadenersatz (Geburtsschadensrecht Rechtsanwalt) und Schmerzensgeld ist, ob der Arzt oder Geburtshelfer schuldhaft seine Pflichten verletzt hat. 

Der Kanzleiinhaber Rechtsanwalt Dr. jur. cand. med. Rauhaus, Ihr Rechtsanwalt für Geburtsschadensrecht, ist als Fachanwalt für Medizinrecht mit dem darunter fallenden Arzthaftungsrecht und dem Geburtsschadensrecht bestens vertraut. Zudem hat er das Physikum der Humanmedizin absolviert und gehört damit zu den wenigen Fachanwälten mit fundierten, universitär erworbenen medizinischen Kenntnissen. Im Gegensatz zu seinen Kollegen vertritt er jedoch weder Ärzte noch Kliniken, sondern ausschließlich geschädigte Patienten. Dadurch sind Interessenkonflikte ausgeschlossen. Mit seiner über elfjährigen Erfahrung ist er Ansprechpartner Ihrer Wahl, sofern es im Rahmen der Geburt Ihres Kindes zu einem Fehler gekommen ist. Sie werden von Rechtsanwalt Dr. jur. cand. med. Rauhaus persönlich betreut und vertreten. Somit sind eine empathische Beratung und die bestmögliche Wahrung Ihrer Interessen garantiert. 

 

Dr. Rauhaus – Ihr Rechtsanwalt für Geburtsschadensrecht

Sofern notwendig, zieht unsere Kanzlei zur Beurteilung einer möglichen Arzthaftung und der Erfolgsaussichten Ihres Falles anerkannte und unabhängige Mediziner und Gutachter hinzu. Durch unsere langjährige Tätigkeit in den Bereichen Medizinrecht und Arzthaftungsrecht haben wir ein entsprechendes Netzwerk aufgebaut und können auf bewährte, zuverlässige Sachverständige zurückgreifen. Sachverständige, die nicht davor zurückschrecken, die Fehler von Kollegen schonungslos aufzudecken.

Unser vordringliches Ziel ist die Durchsetzung Ihrer rechtmäßigen Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Dabei ist der effektivste Weg nicht unbedingt eine Klage gegen den Schadensverursacher. Sofern möglich, suchen wir eine außergerichtliche Einigung. In den meisten Fällen geschieht dies über Verhandlungen mit den Haftpflichtversicherern der Ärzte und Kliniken. Oft gelingt es uns bereits so, eine angemessene Entschädigung zu erreichen. Sofern dies nicht möglich ist und sich kein Einverständnis über zu leistende Zahlungen erzielen lässt, beschreiten wir schließlich den Klageweg. Unabhängig von der konkreten Vorgehensweise behalten wir dabei stets Ihre Interessen im Blick.

DR. RAUHAUS RECHTSANWÄLTE
WIR BERATEN SIE GERNE.  +49 (0) 211 – 17 93 60 – 0

„Außer dem Kampf an der Front hat wohl keine andere Arbeit so viele Opfer gefordert wie die medizinische.“
Karl Marx, deutscher Philosoph, Sozialökonom und sozialistischer Theoretiker