Behandlungsfehler?
Sie haben ein Recht auf Entschädigung!
Dr. jur. cand. med. Rauhaus – Ihr Fachanwalt für Medizinrecht & Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht
Ihr Experte für Schmerzensgeld & Schadensersatz bei Behandlungsfehlern
Dr. Rauhaus vertritt seit mehr als fünfzehn Jahren medizingeschädigte Patienten, die Opfer von Behandlungsfehlern geworden sind. Neben seiner juristischen Qualifikation besitzt er medizinische Fachkenntnisse. Als Patientenanwalt vertritt er ausschließlich die Patientenseite – damit sind Interessenkonflikte ausgeschlossen. Unterstützt wird Dr. Rauhaus durch ein Netzwerk von erfahrenen Medizinern und Gutachtern, die ihm bei der Einschätzung Ihres Falles und eines möglichen Anspruchs auf Schadensersatz helfen.
Machen Sie jetzt Ihre Ansprüche geltend
Gehen Sie proaktiv gegen Ärztepfusch mit der Unterstützung eines Fachanwaltes für Medizinrecht und eines Spezialisten für das Arzthaftungsrecht vor. Bei nachgewiesenem Behandlungsfehler und einer darauf beruhenden Gesundheitsbeeinträchtigung ist der Arzt bzw. der dahinter stehende Haftpflichtversicherer zur Zahlung von Schmerzensgeld und Schadenersatz verpflichtet.
Das sagen unsere Mandanten
„Ich kann Dr. Rauhaus uneingeschränkt weiterempfehlen. Er hat in dieser komplizierten Angelegenheit, einem schweren Operationsfehler, sehr intensiv und sehr schnell gearbeitet.“
„Dr. Rauhaus hat einen unerwartet guten Vergleich erwirkt, der mir einen langen Prozess erspart hat. Völlig unbürokratisch und sehr geduldig und verständnisvoll. Vielen Dank!“
„Dr. Rauhaus gehört für mich zu den Top-Anwälten im Arzthaftungsrecht. Sehr mandantenorientierte Vorgehensweise zu fairen Konditionen. Deshalb fünf Sterne.“
Größte Erfolgschancen nur mit Fachanwalt
Sobald der behandelnde Arzt bzw. das Krankenhaus mit einem Fehlbehandlungsvorwurf konfrontiert wird, erfolgt vorwiegend eine entsprechende Meldung an den zuständigen Haftpflichtversicherer. Diese weigern sich trotz Feststehen des Behandlungsfehlers jedoch in den meisten Fällen, eine Haftung anzuerkennen. In der Regel ändert sich dies bei der Einschaltung eines fachlich versierten Rechtsanwalts. Dadurch werden Ihre Chancen für eine zügige und finanziell zufriedenstellende Entschädigung signifikant erhöht.
Behandlungsfehler?
Sie haben ein Recht auf Entschädigung!
Dr. jur. cand. med. Rauhaus – Ihr Fachanwalt für Medizinrecht & Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht
Ihr Experte für Schmerzensgeld & Schadensersatz bei Behandlungsfehlern
Dr. Rauhaus vertritt seit mehr als fünfzehn Jahren medizingeschädigte Patienten, die Opfer von Behandlungsfehlern geworden sind. Neben seiner juristischen Qualifikation besitzt er medizinische Fachkenntnisse. Als Patientenanwalt vertritt er ausschließlich die Patientenseite – damit sind Interessenkonflikte ausgeschlossen. Unterstützt wird Dr. Rauhaus durch ein Netzwerk von erfahrenen Medizinern und Gutachtern, die ihm bei der Einschätzung Ihres Falles und eines möglichen Anspruchs auf Schadensersatz helfen.
Machen Sie jetzt Ihre Ansprüche geltend
Gehen Sie proaktiv gegen Ärztepfusch mit der Unterstützung eines Fachanwaltes für Medizinrecht und eines Spezialisten für das Arzthaftungsrecht vor. Bei nachgewiesenem Behandlungsfehler und einer darauf beruhenden Gesundheitsbeeinträchtigung ist der Arzt bzw. der dahinter stehende Haftpflichtversicherer zur Zahlung von Schmerzensgeld und Schadenersatz verpflichtet.
Das sagen unsere Mandanten
„Ich kann Dr. Rauhaus uneingeschränkt weiterempfehlen. Er hat in dieser komplizierten Angelegenheit, einem schweren Operationsfehler, sehr intensiv und sehr schnell gearbeitet.“
„Dr. Rauhaus hat einen unerwartet guten Vergleich erwirkt, der mir einen langen Prozess erspart hat. Völlig unbürokratisch und sehr geduldig und verständnisvoll. Vielen Dank!“
„Dr. Rauhaus gehört für mich zu den Top-Anwälten im Arzthaftungsrecht. Sehr mandantenorientierte Vorgehensweise zu fairen Konditionen. Deshalb fünf Sterne.“
Größte Erfolgschancen nur mit Fachanwalt
Sobald der behandelnde Arzt bzw. das Krankenhaus mit einem Fehlbehandlungsvorwurf konfrontiert wird, erfolgt vorwiegend eine entsprechende Meldung an den zuständigen Haftpflichtversicherer. Diese weigern sich trotz Feststehen des Behandlungsfehlers jedoch in den meisten Fällen, eine Haftung anzuerkennen. In der Regel ändert sich dies bei der Einschaltung eines fachlich versierten Rechtsanwalts. Dadurch werden Ihre Chancen für eine zügige und finanziell zufriedenstellende Entschädigung signifikant erhöht.