RECHTSANWALT FÜR ARZTHAFTUNGSRECHT IN DÜSSELDORF

Sie sind Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehlers geworden? Sie benötigen einen fachkundigen Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht, der Ihre – und nur Ihre! – Interessen vertritt (>> Schadenersatz bei ärztlichem Behandlungsfehler)? Dann sind Sie bei Dr. Rauhaus Rechtsanwälte richtig. Dr. Rauhaus vertritt nicht die Ärzteseite, sondern hat sich auf die ausschließliche Vertretung geschädigter Patienten spezialisiert. Ob ärztlicher Kunstfehler, fehlerhafte Diagnose oder missglückte Schönheitsoperation: Ich verfolge Ihre Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld im Arzthaftungsrecht unnachgiebig.

In Deutschland gibt es laut offiziellen Statistiken jährlich rund 400.000 Behandlungsfehler. Die tatsächliche Zahl dürfte weit höher liegen – viele Fehler bei einer Behandlung werden entweder nicht erkannt oder nicht öffentlich gemacht: Ärztepfusch gilt in Deutschland als Tabuthema und kritische Ärzte als Nestbeschmutzer.

Von einem Behandlungsfehler betroffene Patienten sehen sich oft hilflos der Übermacht der vermeintlichen „Halbgötter in Weiß“ gegenüber. Abhilfe schafft hier eine kompetente rechtliche Vertretung durch einen fachlich versierten Anwalt. Rechtsanwalt Dr. jur. cand. med. Rauhaus, Ihr Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht, hat sich auf Medizinrecht und Arzthaftsungsrecht spezialisiert und vertritt geschädigte Patienten deutschlandweit. Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld durchzusetzen.

> Rechtsanwalt Arzthaftungsrecht

Dr. Rauhaus Rechtsanwälte prüft für Sie Ihre Schadenersatzansprüche – kostenlos, schnell und fachkundig.

Rufen Sie mich ganz einfach an unter:

+49 (0) 211 – 17 93 60 – 0

ÜBER RECHTSANWALT DR. RAUHAUS

Dr. jur. cand. med. Alexander Rauhaus ist Fachanwalt für Medizinrecht und Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht in Düsseldorf und spezialisiert auf ärztliche Behandlungsfehler. Er verfügt über mehr als elf Jahre Berufserfahrung und als erfolgreicher Absolvent des humammedizinischen Physikums über medizinische Fachkenntnisse.

Damit gehört er in Deutschland zu einer kleinen Elite von Rechtsanwälten für Arzthaftungsrecht mit fundierten, universitär erworbenen medizinischen Kenntnissen. Selbst Betroffener eines Behandlungsfehlers, hat er im Gegensatz zu vielen seiner Kollegen einen klaren Fokus:
Er vertritt ausschließlich die Patientenseite – somit sind Interessenkonflikte ausgeschlossen.

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SCHWERPUNKTE DIESER KANZLEI

Dr. Rauhaus  vertritt insbesondere Patienten, welche fehlerhaft operiert worden bzw. vor der Durchführung des operativen Eingriffs nicht ausreichend aufgeklärt worden sind.

Einen weiteren Schwerpunkt bilden Geburtsschadensfälle, welche aufgrund der Tatsache, dass in der Regel irreversible Schäden gleich zu Beginn des Lebens verursacht werden, eine besondere Tragik aufweisen.

ARZTHAFTUNGSRECHT

Wann haftet der Arzt? Diese Frage behandelt das Arzthaftungsrecht. Dr. Rauhaus ist seit über einem Jahrzehnt auf dieses Fachgebiet spezialisiert. Er hilft medizingeschädigten Patienten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.

KUNSTFEHLER

Falls ein Arzt bei der Behandlung gegen die Regeln der ärztlichen Kunst verstößt, handelt es sich um einen ärtzlichen Behandlungsfehler (Kunstfehler). Aufgrund der schuldhaften Pflichtverletzung entstehen daraus Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld.

GEBURTSCHADENSRECHT

Besonders tragisch: Ärztepfusch im Rahmen einer Geburt – oft mit lebenslangen Konsequenzen. Für die Haftungsfrage ist unerheblich, ob der Behandlungsfehler bei der Vorbereitung oder während der Entbindung geschehen ist. Wenden Sie sich an Dr. Rauhaus – Ihren Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht in Düsseldorf.

ANSPRÜCHE ERFOLGREICH DURCHSETZEN

  • Nach etlichen Schätzungen gibt es in Deutschland jährlich rund 400.000 Behandlungsfehler – Dunkelziffer nicht eingerechnet.

  • Oft sieht sich der medizingeschädigte Patient einer geschlossenen Front aus Medizinern und Gutachtern gegenüber.

  • Als Fachanwalt für Medizinrecht und Patientenanwalt helfe ich Ihnen, Ihre Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld durchzusetzen.

  • Dr. Rauhaus ist seit über 15 Jahren auf den Bereich des Arzthaftungsrechts spezialisiert.

  • Ich vertrete medizingeschädigte Patienten im gesamten Bundesgebiet – sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

  • Ich arbeite grundsätzlich nicht für Ärzte und Kliniken – mein Fokus liegt ausschließlich auf den Interessen unserer Mandanten, den geschädigten Patienten.

DR. RAUHAUS RECHTSANWÄLTE
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„Der Arzt ist oft gefährlicher als die Krankheit.“
AUS ENGLAND