Kanzleiinhaber Dr. jur. cand. med. Rauhaus

Dr. jur. cand. med. Rauhaus wurde einst selbst durch einen ärztlichen Behandlungsfehler geschädigt. Als Folge musste er seinen ursprünglichen Berufswunsch aufgeben und seine medizinische Ausbildung abbrechen. Aufgrund dieser einschneidenden Erfahrung kann er die Nöte medizingeschädigter Patienten bestens nachvollziehen. 

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften und Abschluss beider Staatsexamen sowie Promotion zum Dr. jur. gründete er im Jahr 2005 die Kanzlei Dr. Rauhaus Rechtsanwälte und absolvierte den Fachanwaltskurs für Medizinrecht. Zudem hat er im Rahmen seines Medizinstudiums das Physikum der Humanmedizin erfolgreich absolviert und verfügt dadurch über medizinische Fachkenntnisse. Damit gehört er zu einem ausgewählten Kreis von Fachanwälten in Deutschland mit einer entsprechenden Qualifikation. 

Eines unterscheidet Dr. jur. cand. med. Rauhaus jedoch von seinen Kollegen: Er vertritt keine Ärzte und Kliniken, sondern ausschließlich geschädigte Patienten. Dadurch sind jegliche Interessenkonflikte ausgeschlossen. 

Unsere Erfahrung und unser Expertennetzwerk

Ich vertrete seit mehr als elf Jahren medizingeschädigte Patienten aus ganz Deutschland. Bei der Beurteilung eines Falles und der Deutung möglicher Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen greifen wir außerdem auf ein Netzwerk aus Medizinern und Gutachtern mit Spezialkenntnissen zurück.

Bei der Auswahl von geeigneten Experten ist neben der fachlichen Qualifikation auch deren Einstellung für uns ausschlaggebend. Ich wähle bewusst couragierte Sachverständige aus, die bereit sind, Fehler ihrer Kollegen schonungslos offenlegen.

DR. RAUHAUS RECHTSANWÄLTE
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„Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen.“
DIETER HILDEBRANDT • KABARETTIST