VERSICHERUNGSRECHT

Die private Krankenversicherung – sei es als Vollversicherung sei es als Zusatzversicherung- gewinnt zunehmend an Bedeutung. Streitigkeiten ergeben sich oftmals bei der Frage, ob eine Heilbehandlung medizinisch notwendig gewesen ist, aber auch im Bereich der Obliegenheiten. Sowohl bei Vertragsschluss als auch nach dem Eintritt des Versicherungsfalles sind verschiedene Obliegenheiten des Versicherungsnehmers zu beachten, die nicht selten zum Streitpunkt zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer werden.

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung deckt das Risiko des Versicherten ab, infolge einer vorzeitigen Berufsunfähigkeit eventuell einen sozialen Abstieg zu erleiden, indem sich der Versicherer gegen Zahlung eines Entgeltes verpflichtet, für diesen Fall die vereinbarten Versicherungsleistungen zu erbringen. Häufigste Form ist dabei die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ), die zusammen mit einer Lebensversicherung abgeschlossen wird und die neben der Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente die Befreiung von der Beitragszahlungspflicht vorsieht. Häufige Streitpunkte in der Berufsunfähigkeitsversicherung ergeben sich aus den vorvertraglichen Anzeigeobliegenheiten des Versicherungsnehmers sowie der Frage, ob tatsächlich eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit im ausgeübten Beruf besteht.

Die Hauptleistung der Unfallversicherung ist eine Invaliditätsleistung, deren Höhe davon abhängig ist wie stark die durch den Unfall verursachte dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) ist. Dabei ist wohl kaum eine Versicherung so streng an die Einhaltung von bestimmten Fristen geprägt wie die Unfallversicherung. Nicht selten kommt es allein wegen der Nichtbeachtung und Nichteinhaltung dieser Fristen zu Anspruchsverlusten. Beugen Sie dem vor und lassen Sie sich rechtzeitig beraten.

Mit der Lebensversicherung verfolgt der Versicherungsnehmer in der Regel den Zweck der Absicherung seiner Hinterbliebenen und /oder seiner Altersvorsorge. Dabei lassen sich verschiedene Arten der Lebensversicherung unterscheiden: Bei der Todesfallversicherung wird die Versicherungsleistung nur bei Ableben der versicherten Person fällig. Bei der Todesfallversicherung und Erlebensfallversicherung, auch gemischte Versicherung genannt, wird die Versicherungsleistung bei Ableben der versicherten Person fällig, spätestens bei Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer. Die Erlebensfallversicherung dient der Altersvorsorge der versicherten Person sowie der Versorgung der Hinterbliebenen. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind dabei vielfältig, möglich sind Kapitalzahlungen, Rentenzahlungen oder zum Beispiel bei der Dread-Desease-Versicherung eine Versicherungsleistung bei der Diagnose einer schweren Erkrankung.

Eine Rechtsschutzversicherung dient dazu, das finanzielle Risiko eines Rechtsstreits zu versichern. Dabei deckt eine Rechtsschutzversicherung nicht alle Rechtsbereiche ab, sondern kann für ausgewählte Rechtsgebiete (Vertragsrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht etc.), die miteinander kombiniert werden können, abgeschlossen werden. Auch kann durch bestimmte Risikoausschlüsse die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus bestimmten Bereichen (zum Beispiel Baurisiko) vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sein.

Unter dem Oberbegriff der Sachversicherungen werden eine Vielzahl von Versicherungen zusammengefasst, die auf die Zerstörungen, die Beschädigung oder das Abhandenkommen von Sachen, d.h. auf das sog. Sachsubstanzinteresse bzw. das Interesse am Sachwert, abstellt. In diese Kategorie fallen u.a.:

  • Hausratversicherung
  • Wohngebäudeversicherung
  • Kaskoversicherung
  • Feuerversicherung

Durch die Haftpflichtversicherung wird der Versicherungsnehmer von Schadensersatzansprüchen Dritter freigestellt. Dabei bezieht sich die Haftpflichtversicherung auf Personen- und Sachschäden sowie die aus diesen resultierenden Vermögensfolgeschäden. Man unterscheidet die privaten Haftpflichtversicherungen, zu denen zum Beispiel die Tierhaltehaftpflichtversicherung, Grundstückshaftpflichtversicherung oder Bauherrenhaftpflichtversicherung gehören, von den Betriebshaftpflichtversicherungen und Berufshaftpflichtversicherungen, durch welche das Risiko der Teilnahme am Wirtschaftsleben oder gleichartige Risiken abgedeckt werden.

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Dr. Martin Mozek