Rechtsanwalt Arzthaftungsrecht: Fachartikel vom 22.11.2019
Beweiserleichterungen bei unterlassener Dokumentation bzw. Befundsicherung Ärzte sind zur Dokumentation der durchgeführten Behandlung verpflichtet. Diese Dokumentation bzw. Patientenakte hat sämtliche aus fachlicher Sicht für die derzeitige und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse zu umfassen, insbesondere die Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen, Untersuchungsergebnisse, Befunde, Therapien und ihre Wirkungen, Eingriffe und ihre Wirkungen, Einwilligungen und Aufklärungen. Ebenso [...]