Rechtsanwalt Arzthaftungsrecht: Fachartikel vom 17.07.2012
Beweislastumkehr bei grobem Behandlungsfehler Bei einer vermuteten ärztlichen Fehlbehandlung hat der geschädigte Patient nicht nur das Vorliegen eines Behandlungsfehlers darzulegen und im Bestreitensfall zu beweisen, sondern auch dessen Ursächlichkeit (Kausalität) für den eingetretenen Gesundheitsschaden. Oftmals stellt es sich in der gerichtlichen Praxis so dar, dass ein Behandlungsfehler - i.d.R. durch die Einholung eines fachmedizinischen [...]