Ihr Spezialist für Arzthaftungsrecht

 

Wie kann Ihnen ein Fachanwalt für Medizinrecht helfen? Obwohl unsere Ärzte im großen und ganzen ausgezeichnete Arbeit leisten, kommen immer wieder leichte, aber auch schwerwiegende Behandlungsfehler vor. Auf ganz Deutschland aufgerechnet, ereignet sich sicherlich mehr als ein schwerer ärztlicher Kunstfehler pro Tag. Als Betroffener gilt es hier, einen Fachanwalt für Medizinrecht oder einen Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht zu konsultieren, um die Möglichkeit einer Entschädigung auszuloten und diese auch vor Gericht durchzusetzen.

Ein Fachanwalt für Medizinrecht oder ein Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht ist hier deswegen gefragt, weil ärztliche Kunstfehler eine sehr spezielle rechtliche Materie sind, die einer auch juridisch spezialisierten Annäherung bedürfen. Dies gilt insbesondere schon im Vorfeld, wenn die Erfolgschancen einer etwaigen Klage erwogen werden müssen. Das kann aufgrund der Komplexität der Materie nur ein Fachanwalt für Medizinrecht. Als Spezialist für ärztliche Behandlungsfehler nehme ich daher vorerst eine Risikoabwägung vor, in der ich die Erfolgschance einer Klage in Ihrem speziellen Fall gewichte. Denn nicht immer sind Klagen gegen Behandlungsfehler erfolgreich, oft kann sich der Arzt auf verschiedenste Faktoren berufen, die nicht in seinem unmittelbaren Verantwortungsbereich liegen. Es geht dabei schließlich nicht nur um Behandlungsfehler, sondern auch um fehler- oder lückenhafte Aufklärung vor Beginn der Behandlung. Denn dass jede Behandlung ein Risiko in sich birgt, sollte jedem Patienten und jeder Patientin klar sein – wichtig ist aber die Aufklärung darüber. Ein Fachanwalt für Medizinrecht kann abklären, ob die Aufklärung in ausreichendem Maße erfolgt ist.

Der Fachanwalt für Medizinrecht als Experte

Das Arzthaftungsrecht ist rechtlich eine außergewöhnlich schwierige Materie, weshalb auch für rechtliche Auseinandersetzungen auf diesem Gebiet ein Experte, also ein Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht, beauftragt werden sollte. Das Fachgebiet hat in den vergangenen Jahren an Bedeutung zugenommen – allein in den letzten zehn Jahren hat sich die Zahl der Prozesse um ärztliche Kunstfehler auf bundesweit 30.000 pro Jahr vervielfacht. Umso wichtiger ist die richtige rechtliche Vertretung, um Ihre Schadenersatz- oder Schmerzensgeldforderungen durchsetzen zu können. Bedeutend in diesem Zusammenhang ist ja auch, dass die Folgen ärztlicher Kunstfehler oft chronisch sind und daher nicht nur eine einmalige Zahlung ausreichend ist, sondern unter Umständen um eine lebenslange Rente prozessiert werden muss. Ich als Fachanwalt für Medizinrecht jedenfalls präferiere nach der Aufnahme des Falles und der Riskikoabwägung mit dem Klienten die direkte Kontaktaufnahme mit dem beschuldigten Arzt. Denn oft lässt sich außergerichtlich mehr erreichen als durch einen langen und kostspieligen Prozess.

Natürlich werden von mir – Dr. Rauhaus, Fachanwalt für Medizinrecht in Düsseldorf – auch im Vorfeld sämtliche Krankenunterlagen angefordert und ausgewertet. Im Kontakt mit dem betroffenen Arzt und dessen Haftpflichtversicherung kommt man dann als kompetenter Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht oft zu einer raschen Lösung, die den geschädigten Patienten zufriedenstellt.

 

Weitere Informationen über meine Kanzlei finden Sie auch unter http://dr-rauhaus-rae.de/