Ihr Fachanwalt für Medizinrecht

 

Ein Blick auf die Statistik der medizinischen Behandlungsfehler erschreckt immens. Jedes Jahr erfolgen in rund 400.000 Fällen ärztliche Behandlungsfehler, wobei stark davon ausgegangen werden muss, dass die vermeintliche Dunkelziffer erheblich höher ist. Der Grund hierfür liegt in dem Umstand, dass bei Weitem nicht jeder medizinische Behandlungsfehler auch real angezeigt oder gar offen ausgesprochen wird. Mithilfe von einem Fachanwalt für Medizinrecht kann den betroffenen Patienten jedoch wirkungsvoll geholfen werden, denn in der Regel sind Patienten ohne einen Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht gegenüber dem Medizinwesen regelrecht hilflos.

 

Mit einem Fachanwalt für Medizinrecht das Recht durchsetzen

 

Es ist zwar allgemeinhin bekannt, dass bei ärztlichen Behandlungsfehlern der Patient ein Recht auf Schmerzensgeld sowie Schadenersatz hat, doch wird dieses Recht nur überaus selten tatsächlich durchgesetzt. Fakt ist, dass ohne einen Fachanwalt für Medizinrecht der betroffene Patient bei dem behandelnden Arzt bzw. Krankenhaus auf taube Ohren stoßen wird, so dass eine außergerichtliche Einigung überhaupt nicht zustande kommen kann. Ich als kompetenter Fachanwalt für Medizinrecht setze mich im gesamten Bundesgebiet für das Recht betroffener Patienten ein und biete meine Hilfe auch in scheinbar aussichtslosen Fällen an. Als zuverlässiger Partner stehe ich ausschließlich den geschädigten Patienten zur Seite und prüfe die Grundlage der arzthaftungsrechtlichen Ansprüche. Selbstverständlich übernehme ich als Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht auch die vollständige Korrespondenz mit dem jeweiligen Arzt respektive dessen Haftpflichtversicherer sowohl außergerichtlich als auch im Zuge eines Gerichtsverfahrens.

 

Im Grunde genommen können ärztliche Behandlungsfehler auf vier Fehlerquellen reduziert werden, die jedoch für den betroffenen Patienten zum Schadenersatz- respektive Schmerzensgeldanspruch führen können. Sowohl der Befunderhebungsfehler als auch der Diagnose- sowie der Aufklärungsfehler nebst dem Therapiefehler können zu einer gesundheitlichen Schädigung des betroffenen Patienten führen. In allen Fällen werde ich als Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht alles daran setzen, dem geschädigten Patienten zu seinem Recht zu verhelfen. Obgleich diese vier Fehlerquellen den Schadenersatz sowie das Schmerzensgeld für den geschädigten Patienten begründen, gibt es in der gängigen Praxis nicht selten heftigen Widerstand der beteiligten Ärzte und Haftpflichtversicherer. Mit meiner Hilfe als Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht steht der Patient diesem Widerstand nicht hilflos gegenüber. Meine Tätigkeit reduziert sich jedoch nicht ausschließlich auf die juristischen Hilfe. Aufgrund eigener medizinischer Bildung und zuverlässigen medizinischen Partnern bin ich als Fachanwalt für Medizinrecht auch in der Lage, Ihre Behandlung nach medizinischen Gesichtspunkten zu beurteilen.