Wie muss die Aufklärung des Arztes erfolgen?

Grundsätzlich hat der behandelnde Arzt dafür Sorge zu tragen, dass die Patientin ordnungsgemäß über die verschiedenen Risiken und Vorteile einer Behandlung aufgeklärt wird. Auch alternative Behandlungsmethoden müssen der Patientin in diesem Zusammenhang erläutert werden. Dies gilt auch und vor allem für den Fall, dass medizinische Voraussetzungen dafür vorliegen, dass die Schnittentbindung eine echte Alternative zur vaginalen Geburt darstellen könnte. Natürlich muss auch das Risiko einer Schnittentbindung in das Aufklärungsprozedere mit einbezogen werden.

Eine den ärztlichen Heileingriff legitimierende Aufklärung muss mündlich erfolgen. Hierbei darf sich der Arzt eines vorgefertigten Aufklärungsformulars bedienen. Allerdings darf der Arzt das Formular nicht ohne weitere Erklärungen dem Patienten lediglich zur Unterschrift vorlegen, sondern muss die darin aufgeführten Zusammenhänge erläutern und für Nachfragen zur Verfügung stehen.
Kommt es im Nachgang zu einem Rechtsstreit, muss der Arzt beweisen, dass er das Aufklärungsgespräch ordnungsgemäß durchgeführt hat. Um den Beweis zu erbringen, ist nach ständiger Rechtsprechung ein unterschriebener Aufklärungsbogen nicht ausreichend.

Wann muss ein Arzt explizit über die Alternative der Schnittentbindung aufklären?

Sollte die vaginale Geburt das Kind einer ernsthaften Gesundheitsgefahr aussetzen, muss der behandelnde Arzt der Mutter die Alternative der Schnittentbindung aufzeigen. Auch die mit einer Schnittentbindung verbundenen Risiken sollten in so einem Fall angesprochen werden. Es handelt sich jedoch nicht um eine fehlerhaft unterlassene Aufklärung, wenn eine ganz normale Entbindungssituation vorliegt, die keinerlei Veranlassung für eine Schnittentbindung bietet. Klärt der Arzt die Patientin in dieser Situation nicht über die Möglichkeit einer Schnittentbindung auf, liegt keine Verletzung seiner Aufklärungspflicht vor.
Ändern sich im Laufe des Geburtsvorgangs allerdings die Risiken hinsichtlich der verschiedenen Gebärformen, muss der Arzt erneut über alle Vor- und Nachteile der einzelnen Methoden aufklären, damit keine fehlerhafte Schnittentbindung Aufklärung vorliegt.