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Das Bundesministerium für Gesundheit schätzt, dass Ärzten jährlich alleine in Deutschland bis zu 170.000 Behandlungsfehler unterlaufen. In deutschen Kliniken sterben Jahr für Jahr bis zu 19.000 Patienten durch vermeidbare Behandlungsfehler. Mit einem Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht haben Sie die Möglichkeit, Ihre Rechte durchzusetzen. Das Arzthaftungsrecht ist eine sensible Rechtsmaterie. Vielen Ärzten werden Arbeitsbedingungen zugemutet, die die Entstehung von Fehlern begünstigen. Auf der anderen Seite steht der Patient, der folgenschwere Eingriffe in seine körperliche Unversehrtheit hinzunehmen hat. Andererseits liegt ein Behandlungsfehler nicht vor, nur weil der gewünschte Behandlungserfolg ausbleibt. Ein Fachanwalt für Medizinrecht ist befähigt, die Erfolgsaussichten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung einzuschätzen. Dies ist Patienten aufgrund eines emotionalen Ausnahmezustandes oftmals nicht möglich.
Die Tücken des Arzthaftungsrechts
Mit einem Fachanwalt für Medizinrecht steigern Sie Ihre Chancen auf einen vorteilhaften Ausgang des Gerichtsprozesses. Denn vor Gericht gewinnt nicht zwangsläufig derjenige, der Recht hat. Es kommt vielmehr auf Beweisantritte, Beweislasten und eine verständliche Beweisführung an. Ein Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht weiss, dass der Arzthaftungsprozess ein langwieriger Prozess sein kann. Die Parteien holen ihre Beweise über medizinische Sachverständigengutachten ein. Ein Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht muss diese Gutachten nachvollziehen können. Ansonsten ist eine juristische Argumentation in vielen Situationen überhaupt nicht möglich. Der perfekte Rechtsanwalt für Arzthaftungsrech ist daher derjenige, der sowohl Fachanwalt für Medizinrecht ist als auch über medizinische Kenntnisse verfügt. Rechtsanwalt Dr. Rauhaus ist nicht nur Fachanwalt für Medizinrecht und seit nunmehr 13 Jahren auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts tätig, sondern auch cand. med. und somit auch auf universitärem Niveau medizinisch ausgebildet.
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Bedenken Sie, dass gerade einmal rund ein Viertel aller Arzthaftungsfälle zu den Schlichtungsstellen und Gutachterkommissionen der Ärztekammern gelangen. Wenn ein Arzt gegen die „Regeln der ärztlichen Kunst“ verstößt, sollten Sie die Möglichkeit haben, ihn zu belangen. Dies ist aber nur dann möglich, wenn Ihr Fachanwalt für Medizinrecht die entsprechenden gesetzlichen Regelungen sowie die einschlägige Rechtsprechung kennt. Für diesen Bereich existieren nämlich keine spezialgesetzlichen Regelungen. Das Medizinrecht leitet die Arzthaftung vielmehr aus den Rechtsgrundsätzen der Haftung aus dem Behandlungsvertrag und dem Deliktsrecht ab, §§ 630a I, 280 I BGB, § 823 I BGB. Die richterliche Rechtsfortbildung ist von übergeordneter Bedeutung. Mit Rechtsanwalt Dr. Rauhaus profitieren Sie von einem spezialisierten Rechtsanwalt, der Ihnen zu Ihrem Recht verhilft. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin!
Weitere Informationen finden Sie auch unter http://dr-rauhaus-rae.de/