Rechtsanwalt für Zahnarzthaftungsrecht verleiht Forderungen Gewicht

Dem Zahnarzt schenken Sie Vertrauen, aber dann passiert er doch, der ärztliche Behandlungsfehler. Scheuen Sie sich nicht davor, Schadenersatz zu fordern. Dabei hilft der Rechtsanwalt für Zahnarzthaftungsrecht.

 

Der geschädigte Patient im Zentrum

Achten Sie bereits bei der Auswahl darauf, dass der Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht Sie in den Mittelpunkt seiner Bemühungen stellt. Vielleicht kennen Sie Menschen, denen er schon einmal erfolgreich geholfen hat. Ob fehlerhafte Diagnose, ärztlicher Kunstfehler oder die missglückte Schönheitsoperation: Ihr gewählter Rechtsanwalt sollte dafür bekannt sein, die Ansprüche seiner Klienten auf Schmerzensgeld und Schadenersatz erfolgreich zu vertreten.

 

Behandlungsfehler sind gesetzlich definiert

Sicher haben Sie schon einmal von den Summen gehört, die amerikanische Patienten für Ärztefehler mitunter erstreiten. So hoch sind die Ansprüche in Deutschland bedauerlicherweise nicht. Der umgangssprachlich als Kunstfehler bezeichnete Behandlungsfehler wird im § 630a Abs. 2 BGB beschrieben. Er ist dann gegeben, wenn die Behandlung des Arztes oder Zahnarztes nicht nach den anerkannten fachlichen Standards, dem so genannten Fachzahnarztstandard, erfolgt ist. Ein Behandlungsfehler kann im aktiven Tun, aber auch in der Unterlassung von Behandlungsschritten bestehen. Unter diese Einteilung fallen nicht nur falsche Therapien oder fehlerhafte Operationen, sondern auch Diagnosefehler und Befunderhebungsfehler.

 

Ansprüche des Geschädigten

Der Rechtsanwalt für Zahnarzthaftung hilft dem geschädigten Patienten, die Ansprüche geltend zu machen. Wenn Behandlungsfehler und kausaler Schaden festgestellt sind, muss der Arzt Schmerzensgeld und Schadenersatz zahlen. Unter dem materiellen Schadensersatz versteht man u.a. die Verdienstausfallschäden und die Haushaltsführungsschäden. Weiterhin werden auf dem Schadenersatzweg Zuzahlungen für Medikamente und Behandlungen, Behandlungskosten und weitere Kosten, die die Fehlbehandlung verursacht hat, geltend gemacht.

Wenn der behandelnde Arzt mit dem Fehlbehandlungsvorwurf konfrontiert wird, meldet er das an den zuständigen Haftpflichtversicherer, der dann die notwendigeKorrespondenz führt. Wenn Sie in diesem Fall keinen Rechtsanwalt für Zahnarzthaftungsrecht einschalten, stehen Sie als medizingeschädigter Patient im Abseits. Dies ändert sich, wenn Sie den fachlich versierten Rechtsanwalt für Zahnarzthaftungsrecht einschalten. Die Chancen, eine Entschädigung zügig außergerichtlich zu erhalten, steigen wesentlich. Der lange Klageweg bleibt Ihnen erspart.

 

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