Welche Arten von Behandlungsfehlern gibt es?

 

Die Gesundheit eines Menschen ist ein hohes Gut und täglich begeben sich Patienten in die Hände ihrer Ärzte, damit diese ihre Gesundheit erhalten. Doch leider kann es immer wieder zu Behandlungsfehlern kommen, die für die Betroffenen mit teils massiven Folgen verbunden sind. Deshalb ist es besonders wichtig, sich im Falle eines Behandlungsfehlers rasch rechtliche Unterstützung zu suchen, um etwaige Ansprüchen gegen den oder die behandelnden Ärzte bzw. das Krankenhaus geltend machen zu können und Schadenersatz nach ärztlichem Behandlungsfehler zu verlangen.

Behandlungsfehler können durch Fehler bei einer Operation, durch die Einleitung einer nicht angemessenen Therapie, falsche Diagnosen oder eine nicht ausreichende Aufklärung seitens des Arztes entstehen. Alle diese Ausprägungen von Behandlungsfehlern können unter Umständen einen Schadenersatz nach ärztlichem Behandlungsfehler nach sich ziehen.
Welche rechtlichen Ansprüche können Patienten nach einem Behandlungsfehler haben?
Der Schadenersatz nach ärztlichem Behandlungsfehler stützt sich auf die Pflichtverletzung des Arztes aus dem Behandlungsvertrag. Die finanziellen Folgen für die Betroffenen können, zumindest zum Teil, durch Geldzahlungen im Rahmen von Schmerzensgeld und Schadensersatz ausgeglichen werden. Um als Betroffener Schadenersatz nach ärztlichem Behandlungsfehler zu erhalten, muss vom Patienten eine Pflichtverletzung des Arztes bewiesen werden. Diese Beweisführung ist nicht immer einfach. Liegt jedoch ein grober Behandlungsfehler vor, kommt es zur sogenannten Beweislastumkehr, bei der vom Mediziner nachgewiesen werden muss, dass ihm eben kein Fehler unterlaufen ist.

Außergerichtliche Einigungen sind möglich

 

Da es sich bei einem Arzthaftungsprozess meist um einen langwierigen und nervenaufreibenden Rechtsstreit handelt, sollte die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung mit der gegnerischen Partei nicht außer Acht gelassen werden. Viele Haftpflichtversicherungen sind bei komplizierten oder zu ihren Ungunsten scheinenden Sachverhalten dazu bereit, den Betroffenen Entschädigungen zu zahlen. Andernfalls muss der Schadenersatz nach ärztlichem Behandlungsfehler im Rahmen eines Prozesses erstritten werden.