Expertenstatus: So hilft Ihr Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht geschädigten Patienten

 

Die statistischen Werte im Bezug auf medizinische Behandlungsfehler sind erschreckend. Pro Jahr werden etwa 400.000 Patienten falsch oder nicht ausreichend behandelt. Die Dunkelziffer liegt mit Sicherheit höher, denn nicht jeder Ärztepfusch wird tatsächlich ausgesprochen oder zur Anzeige gebracht. Ein Fachanwalt für Medizinrecht verhilft betroffenen Patienten zu ihrem Recht und ist der Ansprechpartner, damit Patienten durch die Kompetenz vom Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht nicht länger hilflos sind.

Bei Behandlungsfehlern stehen Ihnen Schadenersatz und Schmerzensgeld zu. Doch ohne einen versierten Fachanwalt für Medizinrecht gibt es keine Chance, Ihr Recht durchzusetzen und den Mut für ein außergerichtliches Vorgehen oder gar eine Klage gegen den behandelnden Mediziner aufzubringen. Deutschlandweit setze ich mich als Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht ausnahmslos für geschädigte Patienten ein und helfe Ihnen in einer ggf. auf den ersten Blick aussichtslos erscheinenden Situation.

Zu meinen Leistungen als Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht gehören:

– die Prüfung der arzthaftungsrechtlichen Ansprüche dem Grunde und der Höhe nach
– die vollständige Kommunikation mit dem Arzt bzw. dem i.d.R. hinter diesem stehenden Haftpflichtversicherer
– die Beratung und juristische Vertretung, wenn Sie nach einem erlittenen Behandlungsfehler und einer gescheiterten außergerichtlichen Einigung (Vergleich) vor Gericht gehen möchten.

Bei Behandlungsfehlern unterscheide ich als Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht grob zwischen vier Fehlerquellen. Es gibt:

– den Befunderhebungsfehler
– den Diagnosefehler
– den Aufklärungsfehler
– und den Therapiefehler.

Alle vier Fehler berechtigen Sie zur Einforderung von Schadenersatz und einer immateriellen Wiedergutmachung (Schmerzensgeld) durch den behandelnden Arzt. Hier bin ich als Fachanwalt für Medizinrecht ein Partner, der sich für Ihre Belange einsetzt und Ihre Interessen vertritt. Als Kanzlei vertreten wir ausschließlich durch Ärztepfusch geschädigte Patienten. Sie können sich auf eine rechtliche Vertretung verlassen, in der keine Interessenskonflikte bestehen und Ihre Belange als unser Mandant im Mittelpunkt aller eingeleiteten Maßnahmen stehen. Zudem können wir aufgrund eigener medizinischer Kenntnisse und der Zusammenarbeit mit Medizinern, welche sich ebenfalls dem Patientenrecht verpflichtet fühlen, Ihre Behandlung nicht nur juristisch, sondern auch medizinisch überprüfen.

 

Weitere Informationen über meine Dienstleistungen finden Sie auch unter http://dr-rauhaus-rae.de/