Rechtsanwalt Arzthaftungsrecht: Fachartikel vom 30.05.2019
Festsetzung von Privatgutachterkosten im Kostenfestsetzungsverfahren Nach § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO hat die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Hierzu gehören insbesondere die dem Gegner erwachsenen Kosten, soweit diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Nach ständiger Rechtsprechung des Senats können dazu auch die Kosten für die Einholung eines medizinischen [...]