Rechtsanwalt Arzthaftungsrecht: Fachartikel vom 13.04.2017
Aufklärungspflicht bei bestehender Behandlungsalternative Gemäß § 630d BGB ist der Behandelnde (= Arzt) vor Durchführung einer medizinischen Maßnahme, insbesondere eines Eingriffs in den Körper oder die Gesundheit des Patienten, verpflichtet, dessen Einwilligung einzuholen. Eine wirksame Einwilligung setzt voraus, dass der Patient einwilligungsfähig sowie vor der Einwilligung gemäß § 630e BGB aufgeklärt worden ist. Der [...]