Rechtsanwalt Arzthaftungsrecht: Fachartikel vom 22.04.2022
Bemessung der Höhe des Schmerzensgeldes Das Schmerzensgeld hat die Funktion, dem Verletzten einen Ausgleich für seine erlittenen immateriellen Schäden sowie Genugtuung für das ihm zugefügte Leid zu geben. Zu unterscheiden sind davon die weitergehenden materiellen Ansprüche (Verdienst-ausfallschaden, Haushaltsführungsschaden, Pflegeschaden bzw. Pflegemehraufwand und sonstige materielle Schäden wie Zuzahlungen für Behandlungen/ Rehabilitations-maßnahmen/ Medikamente, Anschaffungskosten für Hilfsmittel, Fahrtkosten [...]