Rechtsanwalt Arzthaftungsrecht: Fachartikel vom 21.06.2019
Hypothetische Einwilligung Vor der Durchführung einer medizinischen Maßnahme ist der Behandelnde gem. § 630d BGB verpflichtet, die Einwilligung des Patienten einzuholen. Lediglich wenn eine Einwilligung für eine unaufschiebbare Maßnahme (Notfallbehandlung) nicht rechtzeitig eingeholt werden kann, darf diese ohne Einwilligung durchgeführt werden, wenn sie dem mutmaßlichen Willen des Patienten entspricht. > Rechtsanwalt Arzthaftungsrecht Im Gegensatz zur mutmaßlichen [...]