Rechtsanwalt Arzthaftungsrecht: Fachartikel vom 02.05.2019
Kein Schmerzensgeld bei Weiterleben wegen lebenserhaltender Maßnahmen Ansprüche aus Arzthaftung ergeben sich wegen fehlerhafter Behandlungen, welche bei dem Patienten zu einem Gesundheitsschaden oder schlimmstenfalls zum Tod führen. Der Bundesgerichtshof hatte nunmehr jedoch einen Fall zu entscheiden, bei dem der Fehlbehandlungsvorwurf nicht darin bestand, dass das Leben verkürzt worden, sondern darin, dass durch die Einleitung [...]